Wer mit einem Mietwagen eine Reise ins Ausland plant, sollte sich im Vorfeld gut informieren. Ganz gleich, ob es sich um einen kurzen Abstecher während des Urlaubs handelt oder um einen mehrwöchigen Roadtrip durch mehrere Länder. Bei grenzüberschreitenden Fahrten gelten bestimmte Vorgaben, die unbedingt beachtet werden sollten. Besonders wichtig ist es, die geplante Auslandsfahrt rechtzeitig beim Vermieter anzugeben. Andernfalls kann der Versicherungsschutz im Schadensfall entfallen. In diesem Artikel erfährst du, worauf es bei Fahrten ins Ausland mit einem Mietwagen ankommt und wie sich unnötige Zusatzkosten vermeiden lassen.
Anmeldung einer Auslandsfahrt
Wer bei TUI Cars einen Mietwagen gebucht hat und einen Grenzübertritt vorhat, muss dies zwingend bei der Autovermietung vorab anmelden. In der Regel gilt der Versicherungsschutz für den Mietwagen immer nur genau in dem Land, in dem das Fahrzeug angemietet wurde. Möchtest du also ins benachbarte Ausland fahren oder vielleicht sogar mehrere Länder durchqueren, so musst du dies auf alle Fälle während der Übernahme im Stationsbüro angeben.
Zur Angabe eines Grenzübertritts hast du bei TUI Cars grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Höhe der Gebühr
Es stellt sich die Frage, warum bei TUI Cars eine Gebühr für Auslandsfahrten anfällt. Tatsächlich ist dies nicht spezifisch für TUI Cars, sondern entspricht der gängigen Praxis nahezu aller Mietwagenanbieter. Die zusätzliche Gebühr wird nicht von TUI Cars selbst erhoben, sondern direkt von der jeweiligen Autovermietung. Sie ist in der Regel bei der Fahrzeugabholung am Schalter vor Ort zu zahlen.
Die genaue Höhe dieser Gebühr lässt sich bereits im Buchungsprozess einsehen. Dafür wählt man das gewünschte Angebot aus und öffnet die entsprechenden Nutzungsbedingungen.
Im Anschluss öffnen sich die ausführlichen Mietbedingungen. Suche hierzu nach der Information zum Grenzübertritt/Auslandsfahrt. Die hier angegebenen Gebühren werden zusätzlich zum regulären Mietpreis fällig:
Häufig ist es mit Luxusfahrzeugen nicht erlaubt in osteuropäische Länder zu fahren. Selbstverständlich findest du diese Information ebenfalls in den Nutzungsbedingungen. In solch einem Fall empfehlen wir die Buchung einer kleineren Fahrzeugkategorie.
Ist ein Grenzübertritt ohne Gebühr möglich?
Es stellt sich berechtigterweise die Frage, ob Fahrten ins Ausland mit einem Mietwagen grundsätzlich gebührenfrei möglich sind. Tatsächlich erheben inzwischen nahezu alle Autovermietungen eine sogenannte Auslandsgebühr, die sich in der Regel nicht umgehen lässt.
Wichtig ist in jedem Fall, die geplante Auslandsfahrt im Vorfeld bei der Autovermietung anzugeben. Andernfalls kann im Schadensfall der Versicherungsschutz entfallen. Zudem ist bekannt, dass einige Vermieter ihre Fahrzeuge per GPS überwachen. Wird dabei eine nicht angemeldete Grenzüberschreitung festgestellt, können nachträglich zusätzliche Gebühren oder Vertragsstrafen erhoben werden.
Wenn du beispielsweise nur zwei Tage ins Ausland fahren möchtest, dann kannst du genau diese zwei Tage auch ans Ende deiner Mietdauer legen. Du musst dann nur ab einem bestimmten Tag die Auslandsgebühr bis zum Schluss der Miete bezahlen. Außerdem ist die Gebühr bei fast allen Autovermietern auf eine maximale Pauschale während der gesamten Mietdauer begrenzt.
Fazit
Eine Fahrt ins Ausland sollte unbedingt vorher bei der Autovermietung angegeben werden. Solltest du erwischt werden, ohne den Grenzübertritt angegeben zu haben, dann kann es leider recht teuer werden. Die Autovermieter deckeln die Kosten pro Reservierung für die zusätzliche Gebühr ohnehin vorab. Es lohnt sich daher nicht, wegen maximal 50 € dieses Risiko einzugehen.